Seit dem 20.07.2021 gilt eine neue gesetzliche Versicherungspflicht. Genauer gesagt: Berufshaftpflichtversicherungspflicht. Denn der neu eingeführte § 95e SGB V regelt nun in sieben Absätzen, wie sich Zahnärzte, Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und medizinische Versorgungszentren (MVZ) gegen Behandlungsfehler versicherungstechnisch absichern müssen. Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur unzureichend erfüllt, drohen das Ruhen der Zulassung oder sogar …
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